Orchester Reto Parolari 
Leihnotenarchiv Reto Parolari
Albanistrasse 24/581
CH - 8400 Winterthur
          Telefon +41 (0)52 213 55 29
leihnoten@bluewin.ch

Ausleih- & Lieferbedingungen

Mietpreise

Die angegebenen Mietpreise basieren auf einer Leihdauer von drei Monaten und beinhalten das Recht auf eine Aufführung.

Für zusätzliche Leihmonate berechnen wir einen Zuschlag von 10% pro Monat. Ebenso berechnen wir Zuschläge für weitere Aufführungen, so für die

Bei mehr als fünf Aufführungen berechnen wir einen Pauschalpreis.

Bei Verwendung unserer Noten für Ton- und/oder Bildaufnahmen, welche der kommerziellen Weiterverbreitung dienen, erheben wir einen Zuschlag von 50%

Bestellungen

Bestellungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen (Brief oder Mail) und müssen beinhalten:

Mit der schriftlichen Bestellung anerkennt der Besteller ausdrücklich unsere «Lieferbedingungen für Leihnoten».

Leihnoten können für 10 Tage zur Ansicht bestellt werden. Resultiert aus dieser Auswahlsendung keine Bestellung wird eine Aufwandsentschädigung von 20% des Basispreises in Rechnung gestellt.

Eine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit aller Titel kann vom Notenarchiv Reto Parolari GmbH nicht übernommen werden.

Kontrolle der Lieferung

Die Materallieferung ist durch den Besteller auf Vollständigkeit und Zustand zu kontrollieren. Beanstandungen müssen innert 7 Tagen nach Erhalt mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als akzeptiert. Innert 10 Tagen nach Erhalt ist die beigelegte Empfangsbestätigung unterschrieben an unser Notenarchiv zurückzusenden oder als pdf-Datei elektronisch zu übermitteln.

Verwendungszweck

Das Notenmaterial wird ausschliesslich für den bei der Bestellung und somit auf dem Lieferschein resp. der Rechnung angegebenen Verwendungszweck geliefert. Allfällige Änderungen, wie zusätzliche oder wegfallende Aufführungen, Terminverschiebungen oder Ausfall etc. sind unverzüglich zu melden. Grundsätzlich besteht bei einem Aufführungsausfall kein Anspruch auf Rückvergütung der Material-Miete.

Grundsätzlich verboten ist jede Art von Kopie des Notenmaterials, auch die Speicherung auf Datenträger oder Einspeisung in Datennetze. Ausgenommen ist das Erstellen von Doubletten zum eigenen Gebrauch, diese sind aber nach Ablauf der Leihdauer mit dem Notenmaterial zurückzusenden.

Aufführungsrecht

Das Aufführungsrecht für urheberrechtlich geschützte Werke (auch durch Bearbeitung geschützte) ist bei der SUISA resp. GEMA (bzw. der jeweils zuständigen Urheberrechtsgesellschaft) einzuholen. Geschützte Werke dürfen ohne Genehmigung nicht in veränderter Form aufgeführt werden.

Rückgabe

Das Material ist kontrolliert und nach Stimmen geordnet (gemäss Verzeichnis auf dem Mappendeckblatt) zurückzusenden. Fehlende Stimmen sind aufzulisten und innert 30 Tagen nachzuliefern.

Definitiv verlorene Stimmen werden nach effektivem Aufwand zur Wiederbeschaffung resp. Reproduktion in Rechnung gestellt, ebenso wie beschädigte Stimmen (auch solche mit Eintragungen durch Kugelschreiber, Farb- oder Filzstifte etc.)

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt immer in Schweizer Franken (CHF) bei Versand des Notenmaterials. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge zahlbar. Für Mahnungen kann eine Gebühr von CHF 20.- erhoben werden.

Haftung

Der Besteller haftet gegenüber dem Vermieter für die Einhaltung obiger Bestimmungen. Verstösse werden zusätzlich zum Mietpreis mit einer Konventionalstrafe in der Höhe der doppelten Materialmiete geahndet.

 

Gerne stehen wir Ihnen für die Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung.

Email: leihnoten@bluewin.ch

 


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